Fahrschule Helmes

Der direkte Weg zum Führerschein!

Dein Start in die Freiheit beginnt hier!

Willkommen bei der Fahrschule Helmes

Das Team

Wir möchten Dich auf Deinem Weg in die mobile Zukunft begleiten. Unser junges und dynamisches Team ist Dein Ansprechpartner in Theorie und Praxis, sie bringen Dich in möglichst kürzester Zeit durch die Prüfungen. Wir stehen Dir in allen Fragen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen uns über Deinen Besuch in unserer Fahrschule.

Fuhrpark

Die Fahrzeuge

Professionelle und hochwertige Ausbildung zum sicheren und verbrauchsschonenden Auto- und Motorradfahrer. Das sind unsere Fahrschulautos: top ausgestattet, damit es euch während der Ausbildung an nichts fehlt! Selbstverständlich sind wir als innovative Fahrschule auch mit Elektrofahrzeugen unterwegs!

Die Standorte

Wir sind 3x in der Region vertreten – sicher auch in Deiner Nähe! Du findest uns an den Standorten Sonsbeck, Kevelaer und Xanten. Du hast Fragen zu Deiner Ausbildung? Dann komm jederzeit gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch in einer unserer Filialen vorbei! Wir freuen uns auf Dich!

Der Motorrad-Blog

Willkommen auf unserem Motorradtouren-Blog! Entdecke inspirierende Routen, atemberaubende Landschaften und spannende Abenteuer auf zwei Rädern. Mach mit und begleite uns auf den nächsten Touren und tauche ein in die faszinierende Welt des Motorradfahrens!

WIR BILDEN IN DEN FOLGENDEN KLASSEN AUS:

Führerscheinklassen

Fuhrpark

Autoführerschein

Entdecke die Freiheit auf vier Rädern! Mit dem Autoführerschein eröffnen sich neue Horizonte und Möglichkeiten. Lerne die Regeln der Straße kennen, beherrsche das Fahrzeug souverän und werde Teil der großen Gemeinschaft der Autofahrer. Sicherheit, Verantwortung und Selbstständigkeit stehen im Mittelpunkt Deiner Ausbildung bei uns. Tauche ein in die Welt des Fahrens und starte Deine Reise Richtung Unabhängigkeit!

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)

Was darf gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
  • Die Klassen AM und L werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden Überlandschulung
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)

Was darf gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
  • Die Klassen AM und L werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden Überlandschulung
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Davon mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung 
  • Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden
  • Über Besonderheiten in Verbindung mit BE/C/D informieren wir Dich gerne in einem persönlichen Gespräch!

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)

Was darf gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
  • KEINE Fahrzeuge mit manueller Gangschaltung
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
  • Die Klassen AM und L werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden Überlandschulung
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
  • Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM

Ausbildungsumfang:

  • Nur praktische Ausbildung und Prüfung
  • 3 Fahrstunden Überlandschulung
  • 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorausetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
  • Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) über 750 kg und einem zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg.

Ausbildungsumfang:

  • 2,5 Stunden Theorieunterricht
  • 3,5 Stunden praktischer Unterricht
  • Mind. 1 Fahrstunde
  • Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
  • Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden
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Motorradführerschein

Bereite Dich darauf vor, die Straße auf zwei Rädern zu erobern! Der Motorradführerschein ermöglicht Dir unvergessliche Fahrerlebnisse! Meistere die Techniken des sicheren Fahrens, entdecke die Faszination der Kurven und Geschwindigkeit und werde Teil der leidenschaftlichen Motorrad-Community. Erlebe die Welt des Motorradfahrens mit uns!

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 15 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW. maximaler Leistung

  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben.

  • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben.

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • Keine Sonderfahrten

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 15 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Mofas mit einer  Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und  maximal 50 ccm Hubraum.

Ausbildungsumfang:

  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht
  • 90 Minuten Fahrausbildung
  • Theorieprüfung
  • keine praktische Prüfung

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
  • Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
  • Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
  •  Die Klasse AM wird mit erteilt
  • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
  • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kw/kg betragen
  • Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
  • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1

Vorbesitz Klasse A1 unter 1 Jahr:

  • 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:

Keine Sonderfahrten, es werden nur Übungsstunden absolviert

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 24 Jahre
  • 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren

Was darf gefahren werden:

  • Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
  • Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:

  • 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:

  • keine Sonderfahrten

Vorrausetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kW Leistung
  • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
  • Keine Prüfung notwendig

Ausbildungsumfang:

  • 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
  • Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung

Wichtig:

  • Die Klasse B196 gilt nur innerhalb Deutschlands
  • Die Klasse A1 wird nicht erteilt sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein Aufstieg möglich

LKW-Führerschein

Der LKW-Führerschein ermöglicht Dir eine aussichtsreiche Karriere in der Transportbranche und bietet vielfältige berufliche Möglichkeiten. Lerne die anspruchsvollen Techniken des Bewegens von schweren Fahrzeugen, meistere das Handling in unterschiedlichsten Verkehrssituationen und werde Teil einer wichtigen Branche, die die Warenlogistik vorantreibt. Sicherheit, Effizienz und Professionalität stehen im Mittelpunkt dieser umfangreichen Ausbildung. Starte jetzt in Deine berufliche Zukunft mit dem Lkw-Führerschein!

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zGM von 3.500 kg bis 7.500 kg 
  • Anhängerregelung: zul. Gesamtgewicht nicht über 750 kg

Ausbildungsumfang:

  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 1 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Bei gewerblicher Nutzung 21 Jahre
  • Vorbesitz Klasse C1

Was darf gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg und Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg.
  • Das zulässige Gesamtgewicht beträgt in beiden Fällen 12.000 kg.
  • Die Klasse BE wird miterteilt

Ausbildungsumfang:

  • 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 1 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge über 3500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
  • Anhängerregelung: zGM bis max. 750 kg 
  • Die Klasse C1 wird miterteilt

Ausbildungsumfang:

  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:

  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 2 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:

  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 1 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:

  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 3 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Vorbesitz Klasse C

Was darf gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zGM
  • Anhängerregelung: zGM bis max. 750 kg 
  • Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt

Ausbildungsumfang:

  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff

Praktische Ausbildung bei Erweitertung von C auf CE:

  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 2 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:

  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 3 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
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Bus-Führerschein

Begib Dich auf die Reise, Menschen sicher und komfortabel ans Ziel zu bringen! Der Busführerschein eröffnet Dir spannende berufliche Möglichkeiten im Bereich des Personenverkehrs. Meistere das Handling in urbanen Umgebungen sowie auf langen Strecken und werde Teil einer bedeutenden Branche, die die Mobilität von Menschen fördert. Sicherheit, Rücksichtnahme und Professionalität stehen im Mittelpunkt dieser anspruchsvollen Ausbildung. Tauche ein in die Welt des Busfahrens und werde zum sicheren Begleiter auf jeder Route!

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Kraftomnibusse für max. 16 Personen (exkl. Fahrer) und einer maximalen Länge von 8 Metern
  • Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:

  • 41 Übungsstunden á 45 Minuten
  • 19 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 12 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 7 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:

  • 16 Übungsstunden á 45 Minuten 
  • 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 4 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:

  • 8 Übungsstunden á 45 Minuten 
  • 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 4 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:

  • 6 Übungsstunden á 45 Minuten 
  • 4 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 2 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 2 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Vorbesitz Klasse D1

Was darf gefahren werden:

  • Kraftomnibusse für maximal 16 Personen (exkl. Fahrer)
  • Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg gezogen werden
  • Bei Vorbesitz der Klasse C1 wird die Klasse C1E miterteilt

Ausbildungsumfang:

  • 4 Übungsstunden á 45 Minuten
  • 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 1 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 24 Jahre
  • 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • 18 Jahre begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis max. 50 km 
  • Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Kraftomnibusse für mehr als 8 Personen (exkl. Fahrer)
  • Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:

  • 45 Übungsstunden á 45 Minuten
  • 22 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 14 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 8 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:

  • 33 Übungsstunden á 45 Minuten 
  • 12 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 8 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 5 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:

  • 14 Übungsstunden á 45 Minuten 
  • 16 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 8 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 6 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:

  • 7 Übungsstunden á 45 Minuten 
  • 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Praktische Ausbildung bei Vorbesitz D1:

  • 20 Übungsstunden á 45 Minuten 
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 5 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 5 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Vorbesitz Klassen B und D

Was darf gefahren werden:

  • Kraftomnibusse der Klasse D mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
  • Die Klasse D1E wird miterteilt

Ausbildungsumfang:

  • 4 Übungsstunden á 45 Minuten 
  • 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 1 Fahrstunde auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
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Traktor-Führerschein

Mit dem Traktorführerschein erlangst Du die Fähigkeiten, landwirtschaftliche Maschinen sicher zu bedienen und landwirtschaftliche Aufgaben effizient zu bewältigen. Lerne die Techniken des Traktorfahrens und beherrsche das Handling auf verschiedenen Geländen! Sicherheit, Fachkenntnisse und Verantwortung stehen im Mittelpunkt dieser praxisorientierten Ausbildung. Tauche ein in die Welt der Landwirtschaft und werde zum Experten auf dem Feld!

Vorausetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
  • Mindestalter 18 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis bis 60 km/h

Was darf gefahren werden:

  • Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
  • Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
  • Gabelstapler bis 25 km/h.
  • Mofas bis 25 km/h.
  • Die Klassen AM und L werden miterteilt

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Übungsstunden abhängig von Fertigkeiten

 



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